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   BGH, 14.06.1963 - 4 StR 175/63   

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https://dejure.org/1963,2228
BGH, 14.06.1963 - 4 StR 175/63 (https://dejure.org/1963,2228)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1963 - 4 StR 175/63 (https://dejure.org/1963,2228)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1963 - 4 StR 175/63 (https://dejure.org/1963,2228)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Blutalkoholgehalt - Bewußtseinsklarheit - Zurechnungsfähigkeit - Erwachsener Mann - Erfahrungstatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 230

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83

    Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung

    Nach der Lebenserfahrung braucht ein erwachsener Mann bei solcher Alkoholisierung noch nicht einmal in seiner Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigt zu sein (BGH Urteil vom 14.6.1963 - 4 StR 175/63 - VRS 25, 115).
  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 378/71

    Antrag auf Vornahme eines Trinkversuchs - Zurechnungsfähigkeit bei einem

    Bei einem Blutalkoholgehalt bis zu 2, 00 %o ist die Zurechnungsfähigkeit nach allgemeiner ärztlicher Erfahrung weder beseitigt noch erheblich vermindert (BGH VRS 25, 115; BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - 1 StR 3/61).
  • BGH, 22.04.1970 - 3 StR 288/69

    Bestimmung der Höhe des Wertes des Blutalkoholgehalts für den Eintritt der

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, tritt Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille zum Zeitpunkt der Tat ein (BGH VRS 25, 115; 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581; BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954; weitere Angaben über die Rechtsprechung bei Schönke/Schröder StGB, 15. Aufl., § 330 a Rdn. 8).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 244/70

    Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall und versuchten schweren

    Die Strafkammer durfte aus der Tatsache, daß der Blutalkohol des Angeklagten auch bei Zugrundelegung eines früheren als des von ihr angenommenen für die Feststellung des Blutalkoholwertes in Betracht kommenden Zeitpunktes unter 2 Promille lag, in Verbindung mit dem gesamten Verhalten des Angeklagten bei der Ausführung der Tat schließen, daß die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 51 Abs. 2 StGB nicht vorlagen (vgl. BGH VRS 25, 115 und 32, 116).
  • BGH, 30.05.1967 - 1 StR 176/67

    Vollendung der Nötigung - Verletzung der Aufklärungspflicht bei Missachtung eines

    Dieser Aufklärung hätte es im gegebenen Fall bedurft, weil schon bei dem vom Landgericht - unter Annahme eines Abbauwerts von 0, 2 %, - errechneten Blutalkoholgehalt des Beschwerdeführers zur Tatzeit von 2 % die Annahme erheblich verminderten Steuerungsvermögens jedenfalls nicht völlig fernlag (vgl. EGH VRS 25, 115, 116).
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